Kosten

Kosten

Beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung übernehmen in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie die Beihilfe die Kosten, wenn die Therapie dazu dient, eine psychische Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Gebühren für gesetzlich Versicherte bemessen sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Dies ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen übernehmen nach Antragstellung in der Regel die Kosten bei Vorliegen der Voraussetzungen.


Private Krankenversicherungen
(Ein Erstgespräch oder eine Therapie kann derzeit aufgrund der begrenzten Behandlungskapazität nicht angeboten werden)

Bis auf wenige Ausnahmen sehen die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen vor. Die Gebühren für privatversicherte und auch beihilfeberechtigte Patienten/-innen bemessen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede, sowohl bei der Beantragung der Leistungen, als auch bei dem Umfang der genehmigten Stundenkontingente und der sehr verschiedenen Regelungen spezieller Tarife. Privatversicherten ist daher vor der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu empfehlen, sich mit denen für psychotherapeutischen Behandlungen geltenden Bestimmungen und Konditionen des eigenen Versicherungsvertrages vertraut zu machen oder sich bei der eigenen Versicherung darüber zu erkundigen.


Beihilfe

Auch die Beihilfe erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Psychologischen Psychotherapeuten/-innen. Die geltenden Regelungen sind analog denen der gesetzlichen Krankenversicherung; teilweise weichen jedoch die erstattungsfähigen Stundenkontingente für eine Psychotherapie, von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.


Selbstzahler/-innen
(Ein Erstgespräch oder eine Therapie kann derzeit aufgrund der begrenzten Behandlungskapazität nicht angeboten werden)

Sie können auch ohne behandlungsbedürftige psychische Störung Gespräche in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird nicht von den Krankenkassen getragen. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Stand: 23. Januar 2021