Videosprechzeit

Videosprechzeit

AUFKLÄRUNG UND INFORMATION ZUR VIDEOSPRECHZEIT

Die Videobehandlung ist geeignet, wenn eine psychotherapeutische Behandlung im unmittelbaren Kontakt mit erheblichen Hürden verbunden ist. Beispielsweise aufgrund einer schweren körperlichen Erkrankung. Auch gibt es Kontraindikationen für eine Behandlung mittels der Videosprechzeit. Beispielsweise bei einer (störungsbedingten) hohen Impulsivität und der Gefahr der plötzlichen, nicht abgesprochenen Beendigung der therapeutischen Videositzung. Es kann sein, dass auch bei ausdrücklichem Wunsch nach einer Videobehandlung diesem nicht entsprochen werden kann. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass immer die Möglichkeit der Behandlung durch den persönlichen Kontakt in der Praxis besteht. Die Nutzung der Videosprechzeit kann nur mit beidseitiger freiwilliger Einwilligung erfolgen. Dabei ist auf die eingeschränkte (gegenseitige) Wahrnehmung der Gesprächspartner/-innen hinzuweisen. Eine Videobehandlung darf nur über eine sichere Datenverbindung durch einen zertifizierten und sicheren Videodienstanbieter erfolgen.

Dem Patienten und der Patientin sowie dem Therapeuten / der Therapeutin sind Audioaufnahme und / oder Videoaufzeichnung auf das Strengste untersagt. Während der Videosprechzeit muss die Vertraulichkeit des Gesprächs durch einen geschlossenen Raum (ohne Störgeräusche) gesichert sein. Es ist auch sicherzustellen, dass nicht andere Personen im Raum das Gespräch in der Videobehandlung mitschneiden.

Zudem muss zu Beginn einer jeden Videositzung – auf beiden Seiten – die Personen, die sich im Raum befinden, vorgestellt werden. Zudem ist eine angemessene Therapieüberwachung durch Präsenzsitzungen in der Praxis mit einem unmittelbaren Kontakt erforderlich (z. B. bei Symptomverschlechterung sowie in regelmäßigen Abständen). Vorab ist zu klären, wie mit technischen Störungen und einer Unterbrechung umzugehen ist („Wie kann wieder Kontakt aufgenommen werden?“). Es ist auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass trotz aller umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen keine 100-prozentige Datensicherheit gewährleistet werden kann. Um Gespräche mittels der Videoübertragung durchzuführen, ist vorher eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Diese kann jederzeit widerrufen werden.


Kurzübersicht – Was Sie wissen sollten

Freiwilligkeit und Einwilligung: Die Teilnahme an einer Videobehandlung ist freiwillig. Für die Durchführung ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.

Keine Aufzeichnung der Videobehandlung: Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Videobehandlungen aufzuzeichnen – weder von Ihnen noch von Ihrem Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin oder von einem Dritten.

Worauf sollten Sie achten? Während der Videobehandlung sollten Sie sich in einem geschlossenen Raum aufhalten. Für die Behandlung sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und dafür sorgen, dass Sie während der Behandlung nicht gestört werden. Andere sollten nicht mithören können, was Sie sagen. Damit Sie gut zu erkennen sind, sollten Sie auf eine ausreichende Beleuchtung achten.

Welche Technik wird benötigt? Sie brauchen einen PC, Laptop oder ein größeres Tablet. Ein Smartphone reicht nicht aus! Ihr Computer muss neben einem Bildschirm über eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verfügen. Sie brauchen keine spezielle Software. Ein gängiger Internetbrowser ist ausreichend. Wichtig ist eine Internetverbindung, mit der eine Videoübertragung möglich ist. Ihr Computer sollte durch ein Virenschutzprogramm geschützt sein.

Wie funktioniert die Videobehandlung? Für eine Videobehandlung rufen Sie über den Browser eine spezielle Internetseite auf, mit der sich beide Gesprächspartner sehen können. Die zertifizierten Videodienstanbieter müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Stand: 02. August 2021