Therapie

Therapie

Es werden Einzelbehandlungen als Kurzzeit- oder Langzeittherapie im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie durchgeführt.

In der Psychotherapie wird ein weites Spektrum von psychischen Störungen behandelt, mit dem Ziel eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Damit lässt sich mit Psychotherapie eine psychische, psychosomatische und zum Teil auch körperliche Störung des Menschen günstig beeinflussen.

  • Psychische Störungen, wie beispielsweise Ängste, Zwänge, Phobien, Depressionen.
  • Psychiatrische Erkrankungen, wie Psychosen, Süchte, Suchtmittelabhängigkeit.
  • Psychosomatische Krankheiten, bei denen körperliche Beschwerden durch psychische Faktoren bedingt werden.

Eine Psychotherapie wird hier in Form einer Einzeltherapie durchgeführt. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Eine mehrstündige Sitzung findet dann Anwendung, wenn diese sich für eine größere Effektivität als notwendig erweist (z. B. bei der Intensivbehandlung von Angststörungen).


Psychotherapeutische Sprechzeiten und probatorische Sitzungen. Diese Sitzungen dienen dazu, dass sich der Patient / die Patientin und die Therapeutin / der Therapeut kennenlernen, die Behandlungsnotwendigkeit geklärt, sowie die Durchführung einer Therapie geplant, vereinbart und die Übernahme der Behandlungskosten, zumeist bei der Krankenkasse, beantragt werden können. Bei gesetzlich versicherten Personen können die Kosten ohne Beantragung über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.


Konsiliarbericht. Für die Beantragung der Psychotherapie wird ein Konsiliarbericht eines Arztes / einer Ärztin benötigt in dem festgestellt werden soll, dass für Entstehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung keine ausschließlich körperlichen Ursachen vorliegen.

Zur Abgabe des Konsiliarberichtes sind alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Ausnahme der folgenden Arztgruppen berechtigt: Laborärztinnen und Laborärzte, Mikrobiologinnen und Mikrobiologen und Infektionsepidemiologinnen und Infektionsepidemiologen sowie Ärztinnen und Ärzte für Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Humangenetik.

Stand: 23. Januar 2021